Fragen & Antworten

Hier finden Sie eine Auswahl der häufig gestellten Fragen und die Antworten zum Thema Kindertagespflege.

Zu den Downloads

Empfehlen Sie den Eltern, sich bei der zuständigen Fachberatung zu melden, damit sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kindertagespflege erhalten (Vertrag, Elternbeitrag, Bezuschussung etc.).

Planbare Ausfallzeiten wie Urlaub oder Fortbildung werden den Eltern am Jahresbeginn mitgeteilt. Im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls der Kindertagespflegeperson wird über die Fachberatung eine Betreuungsalternative- sofern vorhanden- zur Verfügung gestellt.

Bei Ihrer/ Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in des Kreises Pinneberg. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem aktuellen Bescheid oder auf der Homepage des Kreises Pinneberg / Team Kindertagesbetreuung.

Die Pflegeerlaubnis ist befristet für max. 5 Jahre und muss rechtzeitig vor Ablauf neu beantragt werden. Die Pflegeerlaubnis ist personen- und ortsgebunden. Sie muss auch bei Veränderung des Betreuungsortes neu beantragt werden! Setzen Sie sich dafür mit Ihrer zuständigen Fachberatung in Verbindung.

Das Antragsformular finden Sie unter dem Punkt „Downloads“. Es muss ausgefüllt und im Original an Ihre zuständige Fachberatung weitergeleitet werden. Nach erneuter Prüfung der Eignungsfeststellung (Hausbesuch, Prüfung der erforderlichen Unterlagen) wird der Antrag von der Fachberatung an den Kreis Pinneberg weitergeleitet.

Sollten die Eltern aufgrund eines Unfalls des Kindes einen Arzt aufgesucht haben, melden Sie den Unfall als Kindertagespflegeperson bei der Unfallkasse Nord.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Nutzen Sie gerne unseren Feedbackbogen und geben uns eine Rückmeldung zu der Arbeit der Fachberatung, des Vertretungsstützpunktes oder allgemein zur Kindertagespflege.

Feedbackbogen (PDF)