Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie Vertretung im Stützpunkt oder bei einem Freihalteplatz einer Kindertagespflegeperson, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ihre Kindertagespflegestelle ist geschlossen.
- Die Eingewöhnung Ihres Kindes bei der Kindertagespflegeperson ist erfolgreich abgeschlossen.
- Sie haben Ihren festen Wohnsitz im Kreis Pinneberg.
- Sie haben ein aktuelles Betreuungsverhältnis bei einer Kindertagespflegeperson, das über den Kreis Pinneberg gefördert wird.