Voraussetzungen für eine Vertretung

Unsere Vertretungs­stützpunkte

Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie Vertretung im Stützpunkt oder bei einem Freihalteplatz einer Kindertagespflegeperson, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Ihre Kindertagespflegestelle ist geschlossen.
  • Die Eingewöhnung Ihres Kindes bei der Kindertagespflegeperson ist erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben Ihren festen Wohnsitz im Kreis Pinneberg.
  • Sie haben ein aktuelles Betreuungsverhältnis bei einer Kindertagespflegeperson, das über den Kreis Pinneberg gefördert wird.